Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen sowie Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts werden. Sie sind herzlich willkommen, sich als Mitglied zu engagieren. Details sind in den Statuten einsehbar.
Ein weiterer Finanzierungsbaustein sind Spenden, auf die wir vor allem in den Bereichen Weiterbildung, Infrastruktur und Öffentlichkeitsarbeit angewiesen sind.
Der Ostschweizer Verein für das Kind ist eine steuerbefreite Organisation. Spenden können deshalb bei der Steuererklärung in Abzug gebracht werden.
Bestätigung Steuerbefreiung SG